Revision Gastgewerbegesetz: FDP Nidwalden sagt JA zur Vorlage des Landrats

Medienberichterstattung - Quelle: Nidwaldnerzeitung / Kurt Liembd 25.10.2019

FDP Nidwalden fordert Gastro-Fähigkeiten

Beim Gastgewerbegesetz stützt die Nidwaldner FDP Kantonalpartei klar den Beschluss des Landrates.

Am 24. November stimmt das Nidwaldner Volk über das neue Gastgewerbegesetz ab. Mehr als eineinhalb Stunden diskutierte darüber am Donnerstag die FDP am Parteitag, der im Restaurant Seerausch in Beckenried stattfand. Dabei ging es nur um zwei Artikel, die strittig waren. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, ob ein Wirt ein Fähigkeitsausweis im Gastrobereich vorweisen muss. Landrat und Regierungsrat sagen dazu ja, dagegen hat ein Komitee das Referendum ergriffen und einen Gegenvorschlag eingereicht (Ausgabe vom 24.10.2019).

Fakt ist: 18 von 26 Kantonen verlangen für die Führung eines Gastrobetriebes ein Wirtepatent beziehungsweise einen staatlich anerkannten Fähigkeitsausweis oder einen vergleichbaren Abschluss. Keinen Fähigkeitsausweis für Gastronomie verlangen nur die Kantone ZH, ZG, UR, GR, SZ, GL, AI und NE. Dies will das Referendumskomitee nun auch für Nidwalden, was bei der FDP heftigen Widerstand gab. Landrat Ruedi Wanzenried, Buochs, gab einleitend einen Überblick und erwähnte, dass das jetzige Gesetz aus dem Jahre 1996 stamme.

Landrat Urs Christen, Beckenried, legte die Sichtweise des Referendumskomitees dar und sprach im Zusammenhang mit dem Vorschlag des Landrats von Bürokratie, Überregulierung und dass das Beizensterben gefördert würde. «Die wichtigste und effizienteste Kontrolle ist der Gast selber», so Urs Christen. «Stehen wir doch zu unseren liberalen Werten und öffnen das Feld der Gastronomie für innovative Unternehmer».

Fähigkeitsausweis trägt Volksgesundheit Rechnung

Ganz anders sah dies alt Landrat Sepp Durrer, der die Position des Landrates vertrat. «Das Beizensterben hängt nicht mit dem Fähigkeitsausweis zusammen», so Durrer an die Adresse von Christen. Vielmehr werde mit dem Fähigkeitsausweis der Volksgesundheit Rechnung getragen.

Durrer warf dem Referendumskomitee vor, dass dieses die Take-Away-Betriebe gar nicht berücksichtigen wolle, womit die geforderten gleich langen Spiesse für alle Gastwirte nicht gewährleistet seien. Eine Abschaffung des Fähigkeitszeugnisses würde nur zu mehr Kontrollen durch den Staat führen. Sepp Durrer: «Liberal sein heisst nicht, einerseits möglichst viel abzuschaffen, damit man auf der anderen Seite den Verwaltungsapparat aufstockt und die Bürokratie massiv zunimmt». Durrer kritisierte auch, dass mit dem Gegenvorschlag ein Wirt maximal drei Betriebe führen dürfe, während dies im landrätlichen Vorschlag nach oben frei sei.

In der weiteren Diskussion meldeten sich zahlreiche Redner zu Wort. So zum Beispiel der Hergiswiler Landrat und Gemeindepräsident Remo Zberg. «Mit dem Argument Volksgesundheit kann man alles erschlagen. Auch in Kantonen ohne Fähigkeitsausweis sind die Beizen nicht schlechter und die Leute nicht weniger gesund». An die Adresse der Wirte sagte Zberg, man solle nicht so tun, wie wenn die Gastrobranche etwas Spezielles wäre. Ganz klar für die landrätliche Vorlage sprach sich Nathalie Hoffmann, Präsidentin von Gastro Nidwalden, aus.

Die Abstimmung fiel deutlich aus. Die FDP war sich einig, dass sowohl die Vorlage des Landrates wie der Gegenvorschlag besser sind als das jetzige Gesetz. Bei der Gegenüberstellung gab es 22 Stimmen für die Vorlage des Landrates und 13 Stimmen für den Gegenvorschlag.

Nidwaldner Zeitung / Kurt Liembd 25.10.2019


Kontakt:                                                         

Stefan Bosshard, Präsident FDP.Die Liberalen Nidwalden, +41 79 243 10 06

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