Innerkantonaler Finanzausgleich: Die FDP.Die Liberalen Nidwalden erwartet ein schrittweises Vorgehen sowie eine Gesamtschau

Eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes sieht vor, dass der Kanton künftig bei den
Beiträgen wesentlich entlastet wird. Dies stellt der Kanton als eine der Massnahme vor, um die
prognostizierten Defizite der kommenden Jahre abzufedern. Der Regierungsrat hat eine
entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Zur Lösung der herausfordernden finanziellen Situation des Kantons sowie des strukturellen Defizits ist die FDP der Ansicht, dass auch der innerkantonale Finanzausgleich einen Beitrag zur Entlastung leisten kann. Dafür befürwortet die FDP ein Vorgehen in mehreren Schritten und erwartet nebstdem eine Gesamtschau mit zusätzlichen, zeitnahen Massnahmen zur Reduktion des Ausgabenwachstums, wie beispielsweise beim Personalaufwand, beziehungsweise Sparmassnahmen zur Senkung der Aufwandpositionen. Dazu gehört das differenzierte Beurteilen des Leistungskataloges des Kantons. Gleichzeitig sind auch aktuelle gesetzliche oder beschlossene Ausgaben zu hinterfragen und allfällige Gesetzesanpassungen vorzugeschlagen. Ferner sollen Prozesse, Abläufe und Aufgabenkritisch hinterfragt und die Digitalisierung im Kanton konsequent vorangetrieben werden, um dadurch Effizienzgewinne und Synergiepotentiale zu realisieren.

Zur vorliegenden schnellen Umsetzung der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetztes sagt die FDP «NEIN». Die FDP verwehrt sich jedoch dem Ansinnen nicht, dass auch der Finanzausgleich dazu beitragen kann, den Kantonshaushalt zu entlasten. Die Teilrevision kommt allerdings höchst einseitig zu Lasten der Gebergemeinden daher. Um eine tragfähige Lösung zu finden, erwartet die FDP deshalb konsensfähigere und fairere Lösungen, die sämtliche Gemeinden miteinbezieht und diesen genügend Zeit einräumt, sich auf Veränderungen schrittweise vorzubereiten. So soll der Abgabesatz zu Lasten der Gebergemeinden nicht in einem Schritt, sondern über mehrere Jahre verteilt erfolgen.

Des Weiteren sind auch die Nehmergemeinden mit einem substanziellen Betrag in die Entlastung des
Kantonshaushaltes einzubeziehen. Dies kann durch einen etappierten «Absenkpfad» des für die Nehmergemeinden zur Verfügung stehenden Betrages erfolgen. Der Anteil der Leistung des Kantons am Finanzausgleichstopf kann ebenfalls reduziert werden. Jedoch erachtet die FDP auch hier eine graduelle Reduktion über mehrere Jahre als angebrachter. Es ist zwingend notwendig, dass sich der Kanton auch weiterhin am innerkantonalen Finanzausgleich beteiligt und der Anteil nicht auf null reduziert wird.

Zeitgleich mit der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes erwartet die FDP zusätzliche, griffige Massnahmen im Rahmen des Budget- und Planungsprozesses und eine Übersicht darüber, wie die Regierung das Kantonsbudget mittel- sowie langfristig ausgeglichen zu gestalten gedenkt.