Medienmitteilung zur Vernehmlassung hinsichtlich Publikationsgesetz

FDP. Die Liberalen Nidwalden haben Ihre Vernehmlassungsantwort hinsichtlich dem Publikationsgesetz eingereicht.

FDP. Die Liberalen Nidwalden – das Amtsblatt in seiner heutigen Form hat noch nicht ausgedient

Die FDP. Die Liberalen Nidwalden stellen sich gegen die Kürzung des heutigen Amtsblattes in ein rein elektronisches und plädieren weiterhin auf das traditionelle Amtsblatt in gedruckter Form.

Zurzeit läuft in Nidwalden die Vernehmlassung zum kantonalen Publikationsgesetz. Vorgesehen sind zwei wesentliche Änderungen: Einerseits soll das kantonale Recht neu nicht mehr in seiner gedruckten, sondern in elektronischer Form gültig und andererseits künftig nur noch elektronisch rechtsgültig sein. Währen das Umstellen bei der Gesetzessammlung Sinn macht und von der FDP begrüsst wird, stösst die Abschaffung des heutigen Amtsblattes in der bisherigen Form auf keine Zustimmung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Nidwaldner Amtsblatt wöchentlich von mehr als 4'000 Abonnentinnen und Abonnenten gelesen. Im Amtsblatt werden nicht nur die publikationspflichtigen Bereiche abgedruckt, auch aus dem Regierungsrat wird informiert. Darüber hinaus werden darin auch die Nidwaldner Publikationen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bekanntgegeben.

Käme es zu einer Anpassung der oben beschriebenen Punkte für das Publikationsgesetz, würde folglich das heute allen Nidwaldnerinnen und Nidwaldner bekannte Amtsblatt verschwinden und nur noch die publikationspflichtigen Erlasse und Beschlüsse in elektronischer Form erscheinen. In seiner heutigen, umfangreichen und informativen Form stünde dieses hingegen nicht mehr zur Verfügung. Das Amtsblatt in der jetzigen Form bietet zahlreichen Nidwaldnerinnen und Nidwaldner eine gute Möglichkeit, sich politisch zu informieren. Mit dessen Kürzung würde diese Möglichkeit zukünftig fehlen. 

Die FDP.Die Liberalen Nidwalden lehnen daher das Ablösen des heutigen Amtsblattes in gedruckter Form durch ein rein elektronisches und auf die publikationspflichtigen Tatsachen reduziertes Amtsblatt ab. Auch wenn wir uns dem Fortschritt verschrieben haben, sollen traditionelle und etablierte Werte nur dann aufgegeben werden, wenn dies für eine breite Bevölkerungsschicht Sinn macht. Auf unser traditionelles Amtsblatt in gedruckter Form wollen wir somit auch in Zukunft nicht verzichten!